Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Welches Gesetz fördert die Digitalisierung im Krankenhaus?

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt der Bund 4,3 Milliarden Euro bereit, um die digitale Ausstattung von Kliniken voranzubringen. Gefördert werden unter anderem Patientenportale, digitale Dokumentation, Telemedizin und IT-Sicherheit. Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten.

Damit die Mittel sinnvoll eingesetzt werden, reicht es nicht aus, einfach neue Software einzuführen. Wichtig ist, die Digitalisierung als Gesamtstrategie zu verstehen. Hier kann Künstliche Intelligenz ein entscheidender Baustein sein – etwa bei der automatischen Dokumentation, in der Kommunikation mit Patienten oder beim Zugriff auf medizinisches Wissen. Mit OSKIS unterstützen wir Krankenhäuser dabei, genau solche Lösungen zu planen und passgenau einzusetzen.

Wann wurde das Krankenhauszukunftsgesetz eingeführt?

Das Gesetz trat bereits 2020 in Kraft, als Reaktion auf die Defizite, die im Gesundheitswesen deutlich wurden. Seitdem können Kliniken Projekte einreichen und Förderung beantragen. Für viele Häuser ist das eine große Chance, aber auch eine Herausforderung: Welche Investitionen zahlen sich wirklich aus? Wie bleiben Systeme rechtlich sicher und langfristig nutzbar?

Unsere Beratung setzt genau an diesem Punkt an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Stand, entwickeln konkrete Digitalisierungsschritte und sorgen dafür, dass Projekte nicht nur förderfähig, sondern auch nachhaltig sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf auditierbaren, datenschutzkonformen KI-Lösungen, die den Klinikalltag tatsächlich erleichtern.

Bis wann müssen Krankenhäuser digitalisiert werden?

Die Frist für die sogenannten Muss-Anwendungen wurde auf den 31. Dezember 2025 verschoben.

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Projekte bis Ende 2024 abgeschlossen sein sollten. Nun reicht es aus, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragt sind. Für die Kliniken bedeutet die Verlängerung, dass sie zusätzlichen Spielraum erhalten, ihre Digitalisierungsmaßnahmen gezielt voranzubringen.

„Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Kürzungen bei der Vergütung rechnen. Das erhöht den Druck, schnell Entscheidungen zu treffen. Doch gerade in dieser Situation ist Vorsicht geboten: Wer vorschnell auf internationale Cloud-Lösungen oder starre Standards setzt, riskiert Abhängigkeiten, hohe Folgekosten und rechtliche Unsicherheit“, erklärt Horst Tisson, Geschäftsführer von Tisson & Company

Wir empfehlen einen klaren, strukturierten Weg. Mit OSKIS entwickeln wir KI-Systeme, die in die eigene IT-Infrastruktur integriert werden können – ob On-Premise oder in einer sicheren Cloud. So behalten Sie volle Datenhoheit, erfüllen DSGVO- und AI-Act-Anforderungen und können Ihre Systeme flexibel erweitern. KI wird dadurch zu einem Werkzeug, das spürbar entlastet: von der automatischen Auswertung medizinischer Texte über den intelligenten Zugriff auf Patientendaten bis hin zur Unterstützung im Klinikmanagement.

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist also mehr als ein Förderprogramm – es ist eine Chance, die Digitalisierung im Gesundheitswesen so zu gestalten, dass sie den Klinikalltag wirklich verbessert. Wir beraten, wie Fördergelder sinnvoll eingesetzt werden können, beantworten Fragen zu rechtlichen Anforderungen und begleiten die Einführung individueller, auditierbarer KI-Systeme. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein nachhaltiger Schritt in Richtung moderne, sichere und zukunftsfähige Versorgung. Sprechen Sie uns an.

Nach oben scrollen